Der Grundsatz des Außenwirtschaftsgesetzes besagt, dass der Waren-, Dienstleistungs-, Kapital-, Zahlungs- und sonstige Wirtschaftsverkehr mit fremden Wirtschaftsgebieten sowie der Verkehr mit Auslandswerten und Gold zwischen Gebietsansässigen (Außenwirtschaftsverkehr) grundsätzlich frei sind. Es gibt jedoch Gesetze und Rechtsverordnungen, die die „Freiheit des Außenhandels“ einschränken. So sind in allen Unternehmen Genehmigungspflichten, Verbote und Beschränkungen zwingend zu beachten. Man spricht hierbei von den Vorschriften der Exportkontrolle. Die Exportkontrolle hilft der Bundesrepublik Deutschland internationale Verpflichtungen zu erfüllen und eigene Sicherheitsinteressen zu wahren. Beispielsweise können Lieferungen „gelisteter“ Waren nur nach vorheriger Genehmigung erfolgen und die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen verhindert werden.
Die nationalen und europäischen Vorschriften und Regelungen der Exportkontrolle sind für alle Unternehmen verbindlich. Dazu zählen:
- Außenwirtschaftsgesetz (AWG)
- Außenwirtschaftsverordnung (AWV)
- Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG)
- EG-Dual-Use-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 428/2009)
Internationale Vorschriften werden in nationales bzw. EU-Recht umgesetzt und damit verbindlich für Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland. Dazu gehören z.B. Embargos der vereinten Nationen. Eine einheitliche und übergreifende Vorschrift für die Exportkontrolle gibt es leider nicht.
Nach den Anschlägen des 11. September 2001 in den USA wurden die Verordnung (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002 und die Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus erlassen, die verlangen, dass eine ordentliche Prüfung ALLER Geschäftspartneradressen gegen die Sanktionslisten und den darin veröffentlichten Organisationen und Personen erfolgt.
S-CHECK basiert auf neuesten Technologien und wurde speziell mit dem Fokus „Sicher – Benutzerfreundlich – Schnell“ entwickelt. Ihre Prozesse – sei es in der Ausfuhrbearbeitung, in der Belegprüfung oder bei der Stammdatenverwaltung – werden durch die Prüfungen so wenig wie möglich beeinflusst, bieten jedoch gleichzeitig höchste Sicherheit.
Die Software S-CHECK stellt Ihnen die Möglichkeit zur Verfügung, allen diesen Vorgaben einfach und sicher gerecht zu werden. Adressen werden gegen die aktuellsten Sanktionslisten abgeglichen, entweder automatisiert über Schnittstellen oder mittels manueller Eingabe einzelner Adressen. Ausfuhren werden gegen einen elektronischen Zolltarif geprüft und die Ergebnisse erlauben sicher Entscheidungen, ob die Ausfuhr genehmigungspflichtig ist oder nicht.
Um der Gesetzeslage gerecht zu werden, müssen die Beteiligten in allen relevanten Geschäftsvorfällen wie z.B. Einkauf, Verkauf, Buchhaltung aber auch das Personalwesen einer regelmäßigen Identitätsprüfung unterzogen werden.
Als Prüfungsbasis dienen offizielle Stellen, wie z.B. das U.S. Department of Commerce, die EU-Kommission oder das U.S. Treasury Department. Im Rahmen der Softwarepflege werden diese Daten natürlich aufbereitet, aktualisiert und zur Verfügung gestellt.
Die Dateiprüfung ist denkbar einfach:
Sie können Ihre Adressdaten über eine entsprechende Schnittstelle in S-CHECK importieren und einer qualifizierten Prüfung unterziehen. Einzeladressen können Sie manuell in entsprechenden Eingabemasken in S-CHECK prüfen lassen.
Zusätzlich können die Prüfmethoden mittels offener Schnittstellen auch direkt in Ihre bestehenden ERP oder CRM Systeme eingebunden werden. Hierdurch sind qualifizierte Ad-Hoc Prüfungen bereits im Geschäftsprozess möglich.
Die Prüfergebnisse werden Ihnen optisch übersichtlich angezeigt. Zusätzlich sehen Sie den jeweiligen Bearbeitungsstatus Ihrer Adressprüfungen auch über einen längeren Zeitraum.
Adressen, die als bedenklich erkannt wurden, können von Ihnen überprüft und als unbedenklich („White-List“) eingestuft werden. Dadurch lernt S-CHECK Ihren Adressbestand kennen und verringert Ihren Aufwand.
Sind diese Adressen tatsächlich bedenklich, so können Sie diese entsprechend kennzeichnen. Diese Adressaten sind dann von Ihrem Unternehmen nach den gesetzlichen Vorschriften zu behandeln und nötigenfalls für weitere Geschäftskontakte in Ihrem Unternehmensprozess zu sperren.
Alle Adressqualifizierungen und Ihre vorgenommenen Entscheidungen werden entsprechend protokolliert und archiviert.
Sie können auf diese Informationen über die vorhandenen Reporte in S-CHECK zum Nachweiszweck zugreifen und diese nach verschiedenen Kriterien auswerten. Ein Export dieser Daten ist ebenfalls möglich.